Welche Kaufnebenkosten sollten Sie einplanen?
Bei einem regulären Hauskauf zählen Grunderwerbsteuer, Eigentumseintragung sowie Kosten für Kaufvertrag und Abwicklung zu den wichtigsten Posten. Je nach Kauf kommen Gebühren für das Pfandrecht, die Kreditabwicklung oder eine Maklerprovision hinzu.
- Grunderwerbsteuer in der Regel 3,5 % des Kaufpreises
- Eintragung des Eigentums ins Grundbuch in der Regel 1,1 % des Kaufpreises
- Eintragung eines Pfandrechts bei besichertem Kredit in der Regel 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags
- Kaufvertrag, Treuhand, Beglaubigung und Eingabengebühr nach konkreter Abwicklung
- Maklerprovision, sofern sie anfällt. Bei einem Kaufpreis wie im Beispiel beträgt sie höchstens 3 % zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
Beispielrechnung für ein Haus um 400.000 €
Wir rechnen mit einem regulären Kauf ohne Gebührenbefreiung, einem eingetragenen Pfandbetrag von 300.000 € und der maximalen Maklerprovision für diesen Kaufpreis. Für Vertrag, Treuhand und Beglaubigung setzen wir beispielhaft zusammen 8.000 € an.
- 14.000 € Grunderwerbsteuer (3,5 % von 400.000 €)
- 4.400 € für die Eigentumseintragung (1,1 % von 400.000 €)
- 3.600 € für die Pfandrechtseintragung (1,2 % von 300.000 €)
- 8.000 € für Vertrag, Treuhand und Beglaubigung (angenommen)
- 14.400 € Maklerprovision (3 % von 400.000 € plus 20 % Umsatzsteuer)
- 44.400 € für diese fünf Posten, ohne Maklerprovision wären es 30.000 €. Eingabengebühr, weitere mögliche Bankkosten und Ausgaben etwa für Umzug oder Sanierung sind gesondert einzuplanen.
Wohnbauförderung ist Ländersache
Förderhöhe und Voraussetzungen unterscheiden sich nach Bundesland, Haushaltsgröße, Einkommen, Gebäudeart, Energiequalität und Nutzung. Möglich sind unter anderem Darlehen, Zuschüsse oder Zinsenzuschüsse für Kauf, Neubau und Sanierung. Maßgeblich ist immer die aktuell zuständige Förderstelle des Bundeslands.
Förderung für Sanierung und Heizung prüfen
Für den Sanierungsbonus 2026 sind keine neuen Registrierungen möglich. Die Herbst-Neuauflage der Kesseltausch-Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser startete am 2. November 2026. Prüfen Sie die aktuelle Verfügbarkeit, die förderfähigen Maßnahmen und die Fristen beim jeweiligen Programm.
Die richtige Reihenfolge
Förderungen sollten vor Auftrag, Baubeginn oder verbindlicher Bestellung geprüft werden. Manche Programme verlangen eine Registrierung oder Förderzusage vor dem Start. Kredit und Förderung müssen außerdem zeitlich zusammenpassen, weil eine Förderung nicht automatisch sofort ausbezahlt wird.
- Bundesland und konkrete Förderstelle bestimmen
- Voraussetzungen und Fristen prüfen
- Energieausweis und Kostenschätzungen vorbereiten
- Auszahlungszeitpunkt in der Finanzierung berücksichtigen
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Nebenkosten beim Immobilienkauf?+
Es gibt keine einzige pauschale Zahl. Bereits Grunderwerbsteuer und Eigentumseintragung betragen im Regelfall zusammen 4,6 Prozent des Kaufpreises; weitere Kosten hängen unter anderem von Finanzierung, Vertrag und Vermittlung ab.
Kann ich Nebenkosten mitfinanzieren?+
Das ist abhängig von Bonität, Objektwert, Sicherheiten und Bank. Da die Beleihungsquote am Immobilienwert anknüpft, sind ausreichend Eigenmittel für Nebenkosten in vielen Fällen besonders wichtig.
Welche Wohnbauförderung gilt für mich?+
Das richtet sich nach dem Bundesland und dem konkreten Vorhaben. Die aktuellen Landesstellen und Programme sind über oesterreich.gv.at verlinkt; Voraussetzungen sollten vor Projektstart geprüft werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Die fachlichen Angaben wurden anhand folgender offizieller österreichischer Quellen geprüft:
- oesterreich.gv.at: Nebenkosten beim Kauf ↗
- oesterreich.gv.at: Wohnbauförderungen der Bundesländer ↗
- oesterreich.gv.at: Sanierungsoffensive 2026 ↗
- Sanierungsoffensive · Kesseltausch für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser ↗
Stand: 4. November 2026. Förderungen, Bankkonditionen und rechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern. Die Informationen ersetzen keine individuelle Kredit-, Rechts- oder Steuerberatung.
